302 neue Verfahren gingen 2011 bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer ein
Kammerpräsidentin zieht Statistik-Bilanz:
Magdeburg/Ärztekammer. Erfolgreiche ärztliche Behandlungen wünschen sich Ärzte
gleichermaßen wie Patienten. Doch nicht immer können Behandlungsfehler
ausgeschlossen werden. Jeder Mensch, der durch Komplikationen oder einen
Arztfehler zu Schaden kommt, ist einer zu viel. Diese Worte stellt Dr. Simone
Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt der Betrachtung der
Statistik von Schlichtungsverfahren 2011 in Sachsen-Anhalt voran. Und sie
ergänzt: Die enorme Arbeitsbelastung, unter der Mediziner tagtäglich arbeiten
müssen, lassen Fehler in der Behandlung leider nie ganz
ausschließen.
In Deutschland finden jährlich 560 Millionen ambulante Behandlungen
statt. Hinzu kommen 17 Millionen Behandlungen in den Kliniken. Unter diesem
Aspekt ist mehr als positiv, dass bei 8.363 berufstätigen Ärzten in
Sachsen-Anhalt nur 302 neue Anträge an die Schlichtungsstelle gerichtet worden
sind. Es wurden 311 (Vorjahr 279) Verfahren abgeschlossen. In 69 Fällen wurde
der Durchführung des Verfahrens durch den
Antragsgegner widersprochen, 144
Mal wurden Ansprüche als unbegründet festgestellt, bei zwei Verfahren war ein
Straf- oder Zivilprozess anhängig. Ein begründeter Anspruch war in 71 (Vorjahr
63) Fällen gegeben. Der Anteil der begründeten Ansprüche an den insgesamt
erledigten Verfahren lag im Jahr 2011 bei 23,5 % (Vorjahr 22,6%). Begründete
Ansprüche verteilten sich auf die Fachgebiete der Orthopädie (14 Fälle),
Unfallchirurgie (12 Fälle) und der Allgemeinchirurgie (10 Fälle),
Frauenheilkunde (6 Fälle), und Neurochirurgie (4 Fälle).
Die Ärztekammer
hat den gesetzlichen Auftrag, bei vermeintlichen Behandlungsfehlern zu
schlichten. Um in das Verfahren einsteigen zu können, müssen die Betroffenen
einen formlosen schriftlichen Antrag direkt an die Ärztekammer in Sachsen-Anhalt
oder an die Schlichtungsstelle in Hannover stellen. Unsere Kammer nimmt die
Beschwerden entgegen und leitet sie an die Schlichtungsstelle in Hannover
weiter. Diese hat dann die Aufgabe, Vorwürfe von vermuteten Behandlungsfehlern
zu prüfen und sie gutachterlich beurteilen zu lassen. Das Verfahren ist für die
Patienten kostenlos, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz.
Auftretende
Fragen rund um das Thema Behandlungsfehler können auch am Patiententelefon der
Ärztekammer geklärt werden. Das Telefon ist immer donnerstags zwischen 14 und 16
Uhr besetzt und unter der Telefonnummer (0340) 213175 erreichbar.
Die
Ärztekammer ist bemüht, alle Maßnahmen zur Fehlervermeidung zu unterstützen. Das
betrifft zum Beispiel die Etablierung von Fehlermanagementsystemen in Kliniken
im Rahmen von Qualitätssicherung und damit verbundener Zertifizierung. Das
verpflichtende Vorhalten von Hygienefachärzten oder besonders dafür
qualifizierter Ärzte ist nur eine Maßnahme. Die Ärztekammer bietet hierzu eine
strukturierte Fortbildung an. Auch bei den niedergelassenen Ärzten ist die
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems verpflichtend.