G-BA: TAVIs dürfen nur noch an Krankenhäusern mit Kardiologie+Herzchirurgie durchgeführt werden
Für Krankenhäuser mit kardiologischen Fachabteilungen, die die TAVI bis zum 30.6.2014 bereits erbracht haben, aber diese Anforderung noch nicht erfüllen, haben eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2016
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