Adhäsivbrücken mit Metallgerüst zum Ersatz eines Schneidezahnes stehen ab 1.7. jedem als GKV-Regelversorgung zur Verfügung
Bislang war die Verwendung dieser Brücken als GKV-Leistung grundsätzlich nur bei Versicherten im Alter zwischen 14 und 20 Jahren möglich.
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