Fast 200.000 Menschen in Deutschland starben in den vergangenen 10 Jahren an Erkrankungen, gegen die es eine Impfung gibt
Die Bundesregierung erklärt dazu: Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Schutzimpfungen würde in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1
Grundgesetz eingreifen. In dieses Grundrecht dürfe der Staat nur eingreifen, um Leben und Gesundheit anderer Menschen vor einer schweren Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu schützen".
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