Grünes Rezept: Viele Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel
Der bisher geltende Satz "Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen." wird künftig ersetzt durch "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen."
mehr s. abda.de
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