Patientenrechte-Gesetz: Kleine Fortschritte, aber kaum Neues
Das Recht auf Zweitmeinung ist bisher nur in den ärztlichen Berufsordnungen verankert, nicht jedoch im SGB. Patienten müssen Zweitmeinungen nicht selten selbst bezahlen. Der G-BA, der seit 2004 die Aufgabe hat, dies zu regeln, bleibt bisher auffallend untätig.
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