Ärztlich assistierter Suizid: Kehrtwende und berufliches Ethos
Ärzte dürfen standesrechtlich Patienten künftig keine Hilfe mehr zur Selbsttötung leisten. Eine entsprechende Änderung der Berufsordnung verabschiedete der Deutsche Ärztetag nach intensiven Debatten in der letzten Woche. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, dem drohen empfindliche Sanktionen - allerdings nicht automatisch der Verlust der Approbation.
Von Winfried Kluth.