BARMER GEK und Zahnärzte in Sachsen-Anhalt weiten zahnmedizinische Frühprävention aus

Ein Jahr alt – und schon Anzeichen von Karies? Damit das in Sachsen-Anhalt künftig nicht mehr so oft vorkommt, hat die BARMER GEK gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) die dentale Frühprävention als erste Krankenkasse im Land deutlich ausgeweitet. So sollen Schäden an den Zähnen von Kleinkindern frühzeitig erkannt und konsequent behandelt werden. „Wir schließen so eine Lücke in der Versorgung, indem wir die zahnmedizinische Frühprävention bereits ab dem Alter von sechs Monaten ermöglichen. Das Gesetz sieht diese Untersuchungen bislang erst bei Kindern ab zweieinhalb Jahren vor“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der BARMER GEK in Sachsen-Anhalt.

Vorsorge ab dem ersten Zahn
Die BARMER GEK und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt sehen in dem ab 1. April 2014 gültigem Vertrag eine gute Möglichkeit, die Mundgesundheit bei Kleinkindern zu verbessern. Künftig können Mädchen und Jungen zwischen 6 und 30 Monaten zwei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt nutzen, bei denen unter anderem das Kariesrisiko eingeschätzt wird. Ein intaktes Milchgebiss ist entscheidend dafür, im späteren Leben gesunde Zähne zu haben. Aber auch die Sprachentwicklung, die Aufnahme gesunder, mineralstoffhaltiger Kost und die Entwicklung sozialer Kontakte sind eng verbunden mit gesunden Milchzähnen.

„Zahnärzte und Wissenschaft sind sich einig, dass die zahnmedizinische Prävention schon mit dem ersten durchbrechenden Zahn einsetzen muss“, so der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Dieter Hanisch. „Der Zahnarzt kann bereits erste Anzeichen kariöser Läsionen diagnostizieren und behandeln, ohne gleich zum Bohrer greifen zu müssen“, sagte Hanisch. Ziel ist, die gefürchtete frühkindliche Karies wirksam zurückzudrängen. Bei diesem Erkrankungsbild büßen bereits Dreijährige ihre oberen Frontzähne komplett ein. „Der neue Vertrag kann helfen, dies bei Eltern aber auch bei Kinderärzten noch mehr zu verankern“, so Hanisch weiter.

Potenziell können rund 4.000 Kinder aus Sachsen-Anhalt, die bei der BARMER GEK versichert sind, diese zusätzlichen Untersuchungen nutzen. Kosten entstehen den Eltern dafür nicht. Zusätzliche Anregungen zur zahnmedizinischen Frühprävention kommen von Kinder- und Jugendärzten, die sich am BARMER GEK Kinder- und Jugend-Programm beteiligen und in Ergänzung der pädiatrischen Beratungsleistung Eltern auf die kostenlosen neuen Angebote hinweisen. Informationen und rat erhält man zudem in der zahnärztlichen Patientenberatungsstelle (Tel. 0391 – 739 3912) und im Internet unter www.zahnaerzte-sah.de.

Das beigefügte Foto zeigt den Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Herrn Axel Wiedemann, und den Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Herrn Dieter Hanisch, bei der heutigen Unterzeichnung des ab April gültigen Vertrages zur zahnmedizinischen Frühprävention. Damit können in Sachsen-Anhalt erstmals Kinder zwischen 6 und 30 Monaten Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt nutzen.

(Foto: Barmer GEK)