Bundesgerichtshof urteilte über Fall aus dem Jahr 2002 in einem Krankenhaus Sachsen-Anhalts zur Beweislastumkehr
Der Bundesgerichtshof hat die Daumenschrauben für Ärzte bei einer fehlenden Dokumentation erneut angezogen. Damit werden die Patientenrechte in Arzthaftungsfällen weiter gestärkt.
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