Feldmann: Chancen bei der Weiterbildung nutzen
Vertreterversammlung Zum Hausarzt-EBM konnte die KBV Nachbesserungen mit den Krankenkassen vereinbaren. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann gab außerdem bekannt, dass die Verhandlungen zu den Rahmenvereinbarungen Heilmittel erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Koalitionsvertrag gebe der ärztlichen Selbstverwaltung die Chance, unter anderem bei der Weiterbildung die eigene Zukunft in die Hand zu nehmen.
Berlin, 06. Dezember 2013 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte gegenüber den Krankenkassen Nachbesserungen zum hausärztlichen Kapitel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab durchsetzen. Dies gab KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann auf der Vertreterversammlung ihrer Organisation in Berlin bekannt.
Wir konnten uns auf eine Erhöhung der Versichertenpauschalen im Vertretungsfall durch die Zusetzung der hälftigen versorgungsbereichsspezifischen Grundpauschale einigen, sagte Feldmann. Außerdem wurde bei der Gesprächspauschale (Gebührenordnungsposition 03230) die Voraussetzung von zwanzig Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit gestrichen. Bereits im September war im Bewertungsausschuss beschlossen worden, die Schlechterstellung von versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen bei der Abrechnung der versorgungsbereichsspezifischen Grundpauschale aufzuheben. Weiterhin ist vorgesehen, die Abstaffelungsregelung weiterzuentwickeln. Die Beschlüsse zu diesen Veränderungen sollen am 18. Dezember 2013 im Bewertungsausschuss gefasst werden.
Nachdem über die Rahmenvorgaben für Arzneimittel für das kommende Jahr mit dem GKV-Spitzenverband bereits im Oktober eine Einigung erzielt wurde, steht nun auch ein Ergebnis für die Heilmittel fest, erklärte Feldmann: Das Ausgabenvolumen 2014 für die bundesweiten Anpassungsfaktoren steigt um 3,25 Prozent. Das entspricht etwa 150 Millionen Euro. Hinzu kommen noch die regionalen Anpassungsfaktoren wie Zahl und Alter der Versicherten sowie die Preisentwicklung. Damit können die regionalen Ausgabenvolumen um etwa sechs Prozent steigen. Auch bei den Heilmitteln wird es eine rückwirkende Anpassung der Ausgaben für 2013 geben, und zwar um ein Plus von 0,5 Prozent. 2012 lagen die Ausgaben für Heilmittel nach Angaben der GKV bei etwas über 4,7 Milliarden Euro.
Feldmann lobt einige gute Ansätze im Koalitionsvertrag. Statt der Kosten erklärt Schwarz-Rot die Qualität zum Gradmesser der Versorgung. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt weg von der Ausgabenorientierung hin zur Qualität der Versorgung als wesentlicher Bezugspunkt, sagte Feldmann. Unbedingt positiv sei vor allem zu vermerken, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Arznei- und Heilmittelverordnungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und KVen ersetzt werden sollen.
Bei der Ausbildung habe Schwarz-Rot wichtige Schritte angekündigt und auch Forderungen der KBV aufgegriffen. Eine Konferenz der Gesundheits- und Wirtschaftsminister soll einen Masterplan Medizinstudium 2020 entwickeln. Dabei geht es um eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, mehr Praxisnähe während des Studiums und die Stärkung der Allgemeinmedizin. Die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wird um 50 Prozent angehoben. Sie soll bei Bedarf länderübergreifend koordiniert werden. Das bestätigt das Bemühen der KBV, die sich bereits seit 2012 diesem Thema in einem eigenen Projekt widmet, sagte Feldmann.
Auch die Weiterbildung aller grundversorgenden Arztgruppen in ambulanten Einrichtungen soll gefördert werden. Die nähere Ausarbeitung ist Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir als ärztliche Selbstverwaltung hier mit konkreten Vorschlägen vorangehen, sagte Feldmann und appellierte an die Bundesärztekammer, den Beschluss zur verpflichtenden ambulanten fachärztlichen Weiterbildung des Ärztetages nicht zu verwässern.