Feldmann: Studierenden den Praxisalltag näherbringen

Vertreterversammlung – Die Delegierten beschlossen, sich für mehr ambulante Tätigkeit in der Ausbildung einzusetzen. Die KBV wird einen Reformvorschlag erarbeiten. Das KV-System stehe zur Kooperation mit Hochschulen bereit, sagte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann.

 

Hannover – „Was sagt die Tatsache, dass ein Schulabgänger einen Abiturdurchschnitt von 1,0 hat, eigentlich darüber aus, ob er oder sie ein guter Arzt werden wird? Natürlich sind Leistungsbereitschaft und ein gutes Lernvermögen wichtig. Aber die Frage ist doch, ob wir mit solchen Kandidaten auch diejenigen gewinnen, die später beispielsweise eine Hausarztpraxis auf dem Land führen oder als grundversorgender Facharzt ambulant tätig sein wollen.“ Das hat Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann, heute auf der Vertreterversammlung der Körperschaft in Hannover gesagt.

Die universitäre Ausbildung müsse nicht nur an dieser Stelle dringend an die Versorgungserfordernisse der Bevölkerung angepasst werden, sagte Feldmann. In der ambulanten Ausbildung sei ein größerer Anteil der Grundversorgung und von patientennahen Fachgebieten nötig. „Wir sind als KV-System bereit, bei der Vermittlung ambulanter Ausbildungseinrichtungen stärker mit den medizinischen Hochschulen zu kooperieren – damit die Studierenden überhaupt eine Chance haben, den Praxisalltag wirklich kennenzulernen“, sagte Feldmann.

Die Vertreterversammlung sprach sich dafür aus, dass die KBV einen Vorschlag zur Reform der Approbationsordnung erarbeitet. Ziel ist, das Auswahlverfahren zum Medizinstudium im Hinblick auf die Gewinnung von Nachwuchs für die Grundversorgung zu überprüfen. Insbesondere sollen Direktbewerbungsverfahren der Universitäten gefördert werden.

Außerdem forderte die Vertreterversammlung, grundversorgende Anteile in der Ausbildung zu stärken. Dafür seien in die Ausbildung für die patientennahen ambulanten Fachgebiete ambulante Einrichtungen zu integrieren. Das Praktische Jahr und die Famulaturen müssten in Zukunft auch ambulante Präsenzzeiten umfassen. Die KBV wird für einen umfassenden Reformvorschlag alle bisherigen gesetzlichen Reformschritte zur Stärkung der Allgemeinmedizin und die Übertragbarkeit von erfolgreichen Ideen in anderen Gesundheitssystemen auf die deutsche Situation prüfen.

Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig einen zweiten Antrag zur Weiterbildung. Damit schlagen die Delegierten eine Änderung zum Entschließungsantrag der Bundesärztekammer (BÄK) für den Ärztetag vor. Die BÄK plant, die ambulante Weiterbildung in der (Muster-)Weiterbildungsordnung stärken. Die KBV fordert, konkret eine ambulante Pflichtweiterbildung festzuschreiben, die zwingend in ambulanten Einrichtungen zu erfolgen habe. Dafür zugelassene Stätten sollen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gefördert werden. Die Landesärztekammern richten dem Antrag zufolge Organisationsstellen für die neue sektorenübergreifende Weiterbildung ein. Eine Rahmenvereinbarung sichert ambulant wie stationär die gleichen finanziellen Bedingungen für die Assistenten. Finanziert werden soll dies durch Mittel aus dem Gesundheitsfonds.

„Die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden wohnortnahen ambulanten Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hierzu fordern wir gesetzliche Regelungen“, stellte Feldmann klar.

„Wir beobachten, dass die ambulante Grundversorgung in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zunehmend vernachlässigt wird. Dies führt zu heute schon erkennbaren Sicherstellungsproblemen – die Auswirkungen in der Zukunft werden verheerend sein“, warnte Feldmann.