G-BA für nicht-invasiven Test zum Vorliegen von Trisomien als mögliche Alternative zu invasivem Eingriff
Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn
die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom
G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss wird dazu voraussichtlich Ende
2020 gefasst. Voraussetzung ist zudem, dass das BMG die Beschlüsse nicht beanstandet.
mehr s. g-ba.de, s. auch Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III