Honorarverhandlungen: Einigung erzielt
Berlin, 26. September 2013 Gestern Abend haben sich in Berlin die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Erweiterten Bewertungsausschuss unter Vermittlung des Vorsitzenden des Gremiums auf eine Vereinbarung zum Honoraranstieg für das kommende Jahr verständigt. Danach kann das Honorar für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten 2014 um einen Korridorbetrag zwischen 590 und 800 Millionen Euro steigen. Dies entspricht einem Plus von rund drei Prozent. Hinzu kommen noch die Ergebnisse aus den regionalen Verhandlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen, die noch ausstehen.
Die Kostensteigerungen in den Praxen sind durch eine Erhöhung des Orientierungswertes um 1,3 Prozent auf einen Betrag von 10,13 Cent berücksichtigt worden, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler. Der Orientierungswert wirkt sowohl auf die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung als auch auf die Extrabudgetäre Gesamtvergütung, aber genauso auf die förderungswürdigen Leistungen, hob Köhler hervor.
Mit dieser Steigerung ist die Vereinbarung eines Routineverfahrens für den Inflationsausgleich in den Praxen verbunden, der zumindest einen Teil der steigenden Kosten in den nächsten Jahren auffangen kann.
Außerdem verständigten sich beide Seiten auf eine weitere Förderung der Grundversorgung um 140 Millionen Euro, die jeweils hälftig dem hausärztlichen und fachärztlichen Bereich zugute kommen sollen. Wir brauchen niedergelassene Ärzte für die wohnortnahe Versorgung vor Ort, erläuterte KBV-Vorstand Regina Feldmann.
In den Bundesländern wirken sich je nach Bevölkerung die Alters- und Krankheitsquoten unterschiedlich aus. Dies spiegelte sich in der Empfehlung des Bewertungsausschusses wider, die Demographie- sowie die Morbiditätsrate um einen Prozentwert zwischen 0,4 und 1,4 anzuheben. Es ist nun die Aufgabe der Verhandlungspartner vor Ort, also Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, die entsprechenden Werte je nach Bundesland auszuhandeln.
Über die Ausdeckelung von zusätzlichen ärztlichen Leistungen ist gestern nicht entschieden worden. Aber im nächsten Jahr wird der Bewertungsausschuss anhand von Versorgungszielen, die KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren müssen, die mögliche Ausdeckelung von Leistungen für 2015 überprüfen.
Der nächste Schritt hin zu einer planbaren festen Einzelleistungsvergütung ist damit leider verschoben worden, sagte KBV-Chef Köhler. Die ärztliche Selbstverwaltung muss jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen, um dieses Ziel im nächsten Jahr durchzusetzen. Nur wenn es gelingt, haus- und fachärztliche Grundleistungen zu definieren, kann der Schritt gelingen, die Ausbudgetierung zu vollziehen.
Zur Erläuterung: Die Korridorsumme von 590 bis 800 Millionen Euro kann man nicht einfach durch die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten teilen, um einen Betrag pro Kopf zu erhalten.