Landgericht entschied im Rechtsstreit BDPK ./. Landkreis Calw zugunsten des Kreises
Nach dem Landeskrankenhausgesetz von Baden-Württemberg ist der beklagte Landkreis zum Betrieb der Kreiskliniken in Calw und Nagold verpflichtet. Er könne sich daher aus dem Betrieb der Krankenhäuser aufgrund wirtschaftlicher Gründe, anders als ein privater Mitbewerber, nicht einfach zurückziehen.
mehr s. lg-tuebingen.de und BDPK-Reaktion
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