Oberverwaltungsgericht Magdeburg: E-Zigarette ist als Genussmittel einzustufen
In der Reihe der Gerichte, die über die "E-Zigarette" zu entscheiden haben, hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden: Die Nikotinflüssigkeit ist als Genussmittel einzustufen.