Patienten profitieren von zeitgemäßer ärztlicher Weiterbildung

Einigung – Der Vorstand der KBV begrüßt den Kompromiss des Ärztetages zur Weiterbildungsordnung.

 

Berlin – „Immer mehr Behandlungen finden mittlerweile ambulant statt. Viele Fähigkeiten und Bildungsinhalte lassen sich heute ohne die ambulanten Praxen nicht mehr vermitteln. Deshalb ist es absolut notwendig, in der Weiterbildung stärker auf sektorenübergreifende Kompetenzen zu setzen. Dies kommt auch den Patienten bei ihrer Behandlung zugute.“ Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute zu einem Beschluss des Ärztetages erklärt.

KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann ergänzte: „Es muss garantiert sein, dass die Weiterzubildenden in beiden Sektoren die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen vorfinden. Wir freuen uns, dass der Marburger Bund hier als Ansprechpartner zur Verfügung steht und den Beschluss mit trägt. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, klarzustellen, dass der zusätzliche Aufwand der Weiterbildungsstätten durch einen Aufschlag zum Orientierungspunktwert erfolgt“, sagte Feldmann.

Der Beschluss sieht vor, dass Ärzte in Weiterbildung diejenigen Inhalte, die sich nur in ambulanten Einrichtungen vermitteln lassen, auch dort erwerben müssen. Gleiches gilt für die stationäre Versorgung. Sind Weiterbildungsinhalte sowohl ambulant als auch stationär zu erlernen, kann ein Bereich gewählt werden. Laut Beschluss sollen die Landesärztekammern Organisationsstellen einrichten. Der Ärztetag fordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung zu gewährleisten.