Pflege bringt mehr Rente

Durch eine rückwirkende Gesetzesänderung zum 01.01.2013 werden pflegende Angehörigen bei der späteren Rente besser gestellt. Wer als Sohn, Tochter, Freund oder Lebenspartner die Pflege eines Menschen übernimmt, verzichtet oft ganz oder teilweise auf ihre berufliche Tätigkeit und somit auch auf einen Teil seiner Rentenansprüche. Hier hat der Gesetzgeber nachgebessert. Wer andere Menschen pflegt, kann jetzt leichter einen Rentezuschuss bekommen.

Anrechnung von Pflegezeiten

Pflegekassen können für Pflegepersonen Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. „Die Voraussetzungen dafür sind jetzt leichter zu erreichen. Das wissen viele Betroffene nicht“, sagt Elke Sy, Landesbereichsleiterin der BARMER GEK in Sachsen-Anhalt. Die Pflegekasse zahlt in den neuen Bundesländern rückwirkend zum 1. Januar 2013 monatlich 114,66 Euro in die Rentenversicherung ein, wenn mindestens 14 Pflegestunden in der Woche erbracht werden. „Nach der alten Reglung konnte nur gezahlt werden, wenn eine einzelne Person mindestens 14 Stunden in der Woche gepflegt wurde. Neu ist jetzt, dass auch die Pflegestunden für verschiedene Personen – zum Beispiel für beide Eltern - summiert werden und beim Überschreiten der Stundengrenze zur Beitragszahlung in die Rentenkasse führen“, so Sy.

BARMER GEK informiert pflegende Angehörige

Aktuell schreibt die BARMER GEK alle Pflegepersonen, die von der Neureglung profitieren könnten, persönlich an. Gleichzeitig sollte sich aber auch jeder, der mehr als eine Person pflegt, an seine Pflegekasse wenden und klären lassen, ob auch für ihn nach der neuen Regelung Rentenansprüche bestehen.