Antworten zum Patientenrechtegesetz
Muß ich den Patienten sofort nach der Dokumentation in die Patien-tenakte einsehen lassen?
Antwort: Nein, der Wortlaut des § 630g BGB ist: auf Verlangen unverzüglich ". Die Legaldefinition für unverzüglich" ist gemäß § 121 BGB ohne schuldhaftes Verzögern".
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