Beim Honorar auf Augenhöhe mit Einzelpraxen: Das ist die zentrale politische Forderung des Bundesverbandes der MVZ
Eine große Hürde für die Gleichstellung von MVZ und Gemeinschaftspraxen hinsichtlich der Honorarverteilung stellt insbesondere die Behandlungsfallregel des EBM dar. Patienten, die von mehreren Ärzten eines MVZ behandelt werden, zählen bislang lediglich als ein Behandlungsfall.
mehr s. aerztezeitung.de, s. auch Mitteldeutschland ist im BMVZ-Vorstand durch Dr. Kleinertz (Chemnitz), R. Schibbe (Meißen) und Dr. Heelemann (Halle) vertreten