Bundesgerichtshof gibt einer Ärztin mit ihrer Klage gegen Jameda recht
Da sich Jameda zugunsten des Werbeangebots in ihrer Rolle als "neutraler" Informationsmittler zurücknimmt, kann sie ihre auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit gestützte Rechtsposition gegenüber dem Recht der Klägerin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten "nur mit geringerem Gewicht geltend machen."
mehr s. bundesgerichtshof.de // BÄK-Reaktion und Jameda ändert sein Geschäftsmodell, s. auch Wie sortiert Jameda? Nach "Relevanz", d.h. Bewertungs-Note und Anzahl der Bewertungen