Das Tarifeinheitsgesetz ist teilweise verfassungswidrig
Der Marburger Bund wird auch in Zukunft als eigenständige Gewerkschaft
Tarifverträge mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen vereinbaren. Das
Koalitionsgrundrecht ist weiterhin "für jedermann und für alle Berufe
gewährleistet", wie es in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz heißt.
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