Das Tarifeinheitsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Der Marburger Bund wird auch in Zukunft als eigenständige Gewerkschaft Tarifverträge mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen vereinbaren. Das Koalitionsgrundrecht ist weiterhin "für jedermann und für alle Berufe gewährleistet", wie es in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz heißt.


mehr s. marburger-bund.de