Datensparsamkeit statt Doppelstrukturen: Verzeichnisse der Ärztekammern nutzen
BÄK: " Für die vom Gesetzgeber im Rahmen des Entlassmanagements geplante
Erfassung von Krankenhausärzten ist kein neues Register notwendig. Die
Landesärztekammern verfügen bereits über die Meldedaten der in ihren
Kammerbereichen tätigen Krankenhausärzte und damit über die wesentlichen
Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen soll."
mehr s. baek.de, s. auch BÄK-Präsident fordert wirksamen Schutz für Ärzte vor aggressiven Patienten
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