DKG und BÄK legen Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen vor
Zielvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und Chefärzten mit ökonomischen Inhalten sind unter der Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen grundsätzlich legitim und sachgerecht, was auch vom Gesetzgeber anerkannt wird
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