Gassen zum eHealth-Gesetz
Lob und Kritik am eHealth-Gesetz
Zum heute beschlossenen Kabinettsentwurf erklärt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen:
Berlin, 27. Mai 2015 Der Gesetzgeber hat die Kopplung verschiedener Netze im Rahmen der Telematik-Infrastruktur nun auch im Gesetz fest verankert. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Leider hat der Gesetzgeber die Chance verpasst, die Aktualisierung der Versichertenstammdaten fest bei den Krankenkassen anzusiedeln und nicht in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Beim Versichertenstammdaten-Abgleich handelt es sich eigentlich um eine ureigene Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen. Es muss zudem bezweifelt werden, dass bei den künftigen Herausforderungen die Industrie in der Lage ist, ihre Aufgaben zeitgerecht zu erledigen. Daraus folgende Verzögerungen dürfen nicht einzelnen Beteiligten wie beispielsweise den Ärzten angelastet werden, indem etwa die Haushalte der beteiligten Körperschaften sanktioniert werden.