Gesundheitsministerium: BfArM darf keine Suizidmittel ausgeben
Im März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, in einem extremen Einzelfall dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche.
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