Mit MDK-Reformgesetz sollten die Sozialgerichte entlastet werden
Die aktuelle Folge ist eine Klagewelle bei den Sozialgerichten. Allerdings könnte es auch sein, dass sich diese Klageflut wieder etwas abschwächt. Es wird nämlich noch ein anderes Gesetz in Bundestag und Bundesrat beraten. Dieses würde folgendes vorsehen: Die Regel, erst miteinander sprechen, und dann erst klagen, gilt erst ab Sommer 2020
und für Altfälle gar nicht. Dieses Gesetz ist aber noch nicht beschlossen.
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