Neue G-BA-Regelung zur stationären Versorgung
Um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen
zu stärken, werden alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den
Erhalt von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, mindestens als
Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft.
mehr s. g-ba.de // DKG:
Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung 4 oder 6 Beatmungsplätze
zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des
Rettungswagens mit Patienten in Not sein und Krankenhäuser fürchten um ihre Notaufnahmen, s. auch Zukünftig auch Sicherstellungszuschläge für Geburtshilfe möglich: Fahrzeit soll nicht mehr als 40 min betragen und DKG: Bedingungen sind zu restriktiv