Prof. Hecken kritisiert Blockadehaltung der DKG bei der Qualitätssicherung
Er kritisierte, dass die DKG im Nachgang zur Beschlussfassung Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Bundesgesundheitsministerium erhoben habe, weil wir fordern, dass ein Krankenhaus, das eine
Notfallversorgung anbietet, auch innerhalb von 30 Minuten einen Facharzt zur Behandlung eines eines möglicherweise schwerverletzten Patienten bereitstellen muss."
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