Sozialgericht Magdeburg: Zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arzneimitteln gehört auch die Wahl der preisgünstigsten Bezugsquelle
Zur wirtschaftlichen Verordnungsweise gehört laut Urteil des Sozialgerichts Magdeburg nicht nur die Wahl des richtigen Arzneimittels, sondern auch die der preisgünstigsten Bezugsquelle. Sonst droht ein Regress.