Spahn will, dass das Fettabsaugen bei einer krankhaften Fettverteilungsstörung künftig bezahlt wird
Prof. Hecken verwies darauf, dass die von den Kassen übernommenen Leistungen per Gesetz zweckmäßig sein müssen. Dazu sei ein Nachweis der Wirksamkeit erforderlich, der zumindest ein positives Nutzen-Schadens-Verhältnis voraussetze. Dies ist elementar zum Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnützen oder gar schädlichen Behandlungsoptionen.
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