Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin kann planmäßig am 6.12. durch die Kultusminister der Länder verabschiedet werden
Mitte Juni dieses Jahres hatten sich die Kultusminister der Länder bereits auf die Eckpunkte des neuen, zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags verständigt. Danach soll die
Abiturbestenquote beibehalten werden, die Wartezeitquote jedoch entfallen.
mehr s. aerzteblatt.de und Thüringen kündigte in der KMK-Sitzung an, die in der Beschlussfassung vorgesehene Erhöhung der Abiturbestenquote auf 30% nicht mittragen zu wollen