Vereinbarung über das Entlassmanagement verlangt den Krankenhäusern schlichtweg Unzumutbares ab
Unzumutbar ist, dass Krankenhäuser Arzneimittel nur verordnen können sollen, wenn sie bereit sind, der KBV die Kontrolle der IT-Systeme des Krankenhauses zu überlassen, weil sie nur so die von den Mantelvertragspartnern aufgestellten Regeln erfüllen können.
mehr s. kohlhammer.de, s. auch DKG sieht Neufassung des Psych-Entgeltsystems grundsätzlich positiv
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