Wettbewerbszentrale will Krankschreibungen per WhatsApp verhindern
Die Wettbewerbszentrale begründet ihre Klage damit, dass die Werbung auf der Webseite des Unternehmens irreführend sei. Dort wird für einen "100% gültigen AU-Schein" geworben. Es könne sein, dass in einem Rechtsstreit eine solche Online-Krankschreibung als nicht ausreichend bewertet werde - und der Arbeitnehmer den Schaden trage.
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