Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Wettbewerbszentrale will Krankschreibungen per WhatsApp verhindern

Die Wettbewerbszentrale begründet ihre Klage damit, dass die Werbung auf der Webseite des Unternehmens irreführend sei. Dort wird für einen "100% gültigen AU-Schein" geworben. Es könne sein, dass in einem Rechtsstreit eine solche Online-Krankschreibung als nicht ausreichend bewertet werde - und der Arbeitnehmer den Schaden trage.


mehr s. spiegel.de