Wissenschaftsminister der Ostländer gehen mit gemeinsamer Position in die Verhandlungen mit der Bundesregierung
Zur Finanzierung der Hochschullehre sollte der Bund jährlich einen festen, nach Fachrichtungen differenzierten Betrag von 1.000 bis 2.000 Euro je Studierenden in der Regelstudienzeit zur Verfügung stellen. Die Humanmedizin könnte durch einen Betrag von 3.000 Euro je Studierenden besonders berücksichtigt werden.
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