KBV zur Bedarfsplanung: Zentrale Frage muss sein, was die Patienten heute brauchen!

Vertreterversammlung –Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat in Berlin weite Teile des Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) deutlich kritisiert. Sie forderte die Politik auf, vor allem die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner zu fördern. Die Kosten hierfür dürften aber nicht an den Niedergelassen hängen bleiben.
 
Berlin, 05. Dezember 2014–Auf der Vertreterversammlung hat KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann heute in Berlin die Kritik am geplanten Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) bekräftigt. Mit diesem Gesetz werde weder die freie Arztwahl noch der Anspruch der Patienten auf eine qualifizierte ambulante Versorgung durch weitergebildete Fachärzte gestärkt. Im Gegenteil: Der Medizinernachwuchs bekäme keine Sicherheit, dass die eigene Praxis eine langfristige Perspektive hat.

Auch der Aufkauf von Praxen in überversorgten Gebieten – ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent – wirke auf junge und motivierte Mediziner abschreckend. „Der Denkfehler beim Thema Praxisaufkäufe, den auch dieses Gesetz nicht behebt, ist doch, dass wir bei der Bedarfsplanung immer noch den Status quo von vor fast 25 Jahren fortschreiben, statt zu fragen: Was brauchen die Patienten heute?“, sagte Feldmann. Viel wichtiger sei es, die individuelle Situation vor Ort als Maßstab für den Bedarf heranzuziehen und nicht statistische Durchschnittswerte.

Nach Berechnungen der KBV wird es bis zum Jahr 2021 vor allem Versorgungslücken bei Hausärzten geben. Auch die fachärztlichen Grundversorger wie Haut-, Kinder-, Augen und HNO-Ärzte werden rar sein. Verschärft wird die Situation dadurch, dass Nachwuchsmediziner genau diese Fachgebiete wenig attraktiv finden. Nur fünf bis sieben Prozent von bundesweit 11.500 befragten Medizinstudierenden können sich eine Weiterbildung in diesen Fächern vorstellen. Das ergab eine Befragung der KBV im Frühjahr 2014. Obwohl sich 35 Prozent der Befragten für den Bereich Allgemeinmedizin interessieren, schlagen tatsächlich nur zehn Prozent den Weiterbildungsweg eines Hausarztes ein.

Auch beim Thema Weiterbildung zeige das VSG seine Schwächen. Die KBV begrüßt, dass Vertragsärzte, die junge Ärzte in ihren Praxen weiterbilden, auch weiterhin eine Förderung erhalten. Statt bisher 5.000 Weiterbildungsstellen soll es zukünftig 7.500 Stellen geben. Die Vergütung der Nachwuchsmediziner wird dabei auf das Vergütungsniveau von Krankenhausärzten angehoben. Die Lohnnebenkosten sollen künftig durch den Praxisinhaber übernommen werden. Kritisch bleibe jedoch die Finanzierung, machte Feldmann deutlich. Der Referentenentwurf mache keinerlei Angaben dazu, woher das Geld kommen soll. „Offenbar sollen es doch die weiterbildenden Ärzte aus eigener Tasche zahlen. Das ist bestimmt kein Anreiz, um zusätzliche Weiterbildungsstellen zu schaffen“, betonte Feldmann vor den Delegierten.

Mit dem VSG soll auch die Richtgrößenprüfung bei der Verordnung von Arznei- und Heilmittel gestrichen werden. Diesen Schritt begrüßt die KBV. Denn auch die Angst vor Regressen sei ein wesentliches Hindernis, warum sich angehende Ärzte gegen die Niederlassung entscheiden. Ziel müsse es sein, den Ärzten dabei zu helfen, wirtschaftlich zu verordnen, so dass es keinerlei Sanktionen bedarf. „Ein geeignetes Mittel dafür ist ein Medikationskatalog, der in die Praxissoftware implementiert wird, so wie es derzeit im Modellprojekt in Sachsen und Thüringen erprobt wird“, schlug Feldmann vor.

Der Gesetzgeber fordert zudem eine engere Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), um Kosten zu sparen. Feldmann stellte klar, dass eine solche Regelung per Gesetz überflüssig sei. Vielerorts gebe es bereits gut funktionierende Vereinbarungen zum Notdienst zwischen Krankenhäuser und Vertragsärzten. „Eine bundesweite Vorgabe ist viel zu pauschal und berücksichtigt nicht die regionalen Gegebenheiten. Es sollte deshalb bei der jetzigen „Kann-“Regelung bezüglich einer Kooperation bleiben“, stellte Feldmann klar.

Auch an den Krankenkassen übte Feldmann heftige Kritik: „Wenn die Krankenkassen weiterhin die intensive Behandlung der Patienten insbesondere im hausärztlichen Versorgungsbereich nach Stückkosten und Minutentaktung bewerten sowie die Abstaffelung der Vergütung großer Versorgerpraxen fordern, wird bald auch der letzte Hausarzt aus dem ländlichen Bereich verschwunden sein.“