2 Juristen aus Sachsen-Anhalt veröffentlichen im Ärzteblatt Beitrag

"Patientenrechtegesetz: Beweislasten im Arzthaftungsprozess"

Die Regelungen zur Beweislastverteilung bei der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler haben sich durch den neuen Paragrafen 630h Bürgerliches Gesetzbuch nicht geändert.

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