Ab 1.1. gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Sie haben 10 Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis in der Praxis nachzureichen. Ansonsten ist der Arzt oder der Psychotherapeut verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen.

mehr s. kvs-sachsen.de, s. auch Gesundheitskarte: Kassen belegen Gematik-Haushalt mit Sperrvermerk