Ab 2015 gilt nur noch die neue Gesundheitskarte – BARMER GEK bietet einfaches Antragsverfahren

Ab dem 1. Januar 2015 verliert die bisherige Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit. Bei Arztbesuchen und im Krankenhaus benötigt künftig jeder gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte. Allein sie dient dann als Berechtigungsnachweis für die Leistungen. Die „alte“ Karte kann nur noch bis Ende 2014 verwendet werden – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Darauf macht Thomas Nawrath, Landespressesprecher der Barmer GEK in Sachsen-Anhalt, aufmerksam.

Nach dem Jahreswechsel gilt ausschließlich „die Neue“
Das Aus für die alte Versichertenkarte war zunächst für den 30. September dieses Jahres geplant, wurde jedoch noch einmal verschoben. Doch im Sommer haben sich der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung auf den 31.12.2014 als letzten Gültigkeitstag der alten Karte geeinigt.

„Damit steht fest, dass die bisherige Krankenversichertenkarte endgültig ausläuft und nach dem Jahreswechsel nur noch die neue Karte gilt“, sagt Nawrath. Etwa 98 Prozent aller Versicherten der Barmer GEK in Sachsen-Anhalt haben mittlerweile schon „die Neue“. „Alle Versicherten, die bisher noch keine elektronische Gesundheitskarte angefordert haben, sollten schnellst möglich mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen“, so der Sprecher.

Einfache Antragstellung – auch online möglich
Die Barmer GEK bietet ihren Versicherten ein einfaches Online-Verfahren an, um die neue Karte zu beantragen. Alle Daten und das erforderliche Passfoto können so bequem vom eigenen Computer aus hochgeladen werden – das spart Briefporto und zusätzliche Wege. Der Antrag mit dem Foto des Versicherten kann aber auch mit der Post verschickt oder in einer Geschäftsstelle abgegeben werden. „Unsere Kundenberater machen den Antrag dann sofort fertig und der Versicherte bekommt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen seine neue Karte zugeschickt“, erläutert Landespressesprecher Nawrath.

Zum Hintergrund

Im Vergleich zur bisherigen Versichertenkrankenkarte enthält die neue elektronische Gesundheitskarte neben der Unterschrift des Versicherten auch dessen Passfoto. Auf der Rückseite der Karte befindet sich außerdem die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit stehen auch im Ausland die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Im Juli 2014 hatten noch immer fast acht Prozent aller gesetzlich Versicherten keine neue Karte beantragt oder kein verwendbares Foto eingeschickt. Bei der Barmer GEK lag dieser Anteil bei unter zwei Prozent. Die elektronische Gesundheitskarte soll in Zukunft den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern – etwa um Wechselwirkungen bei verschiedenen Medikamenten zu vermeiden.

Wenn Versicherte künftig keine gültige elektronische Gesundheitskarte vorlegen können, müssen sie diese innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung beim Arzt nachreichen. Alternativ kann auch eine Einzelfallbestätigung der Krankenkasse vorgelegt werden, dass zum Zeitpunkt der Behandlung ein Leistungsanspruch bestand. Wird kein gültiger Versicherungsnachweis erbracht, kann der Arzt eine Privatrechnung ausstellen. Der Versicherte hat dann noch bis zum Ende des Quartals die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen – dann übernimmt die Krankenkasse die Kostenerstattung und der Arzt muss die Privatrechnung zurücknehmen. Erfolgt kein Nachweis, muss der Versicherte die Kosten in vollem Umfang privat bezahlen.