ABDA-KBV-Modell in Sachsen+Thüringen: Ein ›Nicht-Klappen‹ ist ausgeschlossen

Gewinn für alle: Für die Patienten erhöht sich die Therapiesicherheit. Auch die Therapietreue wird verbessert. Die AOK Plus spart über eine konsequentere Abgabe von Rabattarzneimitteln viel Geld. Die Ärzte profitieren von der Wirkstoffverordnung, weil sie Richtgrößenprüfungen ausschließe. Und den teilnehmenden Apothekern wird zukünftig die Abgabe des passenden Wirkstoffs vergütet.

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