Adhäsivbrücken mit Metallgerüst zum Ersatz eines Schneidezahnes stehen ab 1.7. jedem als GKV-Regelversorgung zur Verfügung

Bislang war die Verwendung dieser Brücken als GKV-Leistung grundsätzlich nur bei Versicherten im Alter zwischen 14 und 20 Jahren möglich.

mehr s. kzbv.de