Allgemeinärztin aus Sachsen-Anhalt muss über 16.000 Euro Regress bezahlen
Hintergrund des Regress-Streits ist eine 1998 ins Arzneimittelgesetz eingefügte Vorschrift. Demzufolge dürfen Pharmahersteller Gerinnungsfaktorenzubereitungen im Rahmen der ärztlich kontrollierten Selbstbehandlung von Blutern auch direkt an "hämostaseologisch qualifizierte Ärzte" abgeben.
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19.05.2015