Allgemeinärztin aus Sachsen-Anhalt muss über 16.000 Euro Regress bezahlen

Hintergrund des Regress-Streits ist eine 1998 ins Arzneimittelgesetz eingefügte Vorschrift. Demzufolge dürfen Pharmahersteller Gerinnungsfaktorenzubereitungen im Rahmen der ärztlich kontrollierten Selbstbehandlung von Blutern auch direkt an "hämostaseologisch qualifizierte Ärzte" abgeben.

mehr s. aerztezeitung.de