Apothekenrechenzentren garantieren den abrechnenden Apotheken die korrekte Anwendung sämtlicher Datenschutzvorschriften

Der Gesetzgeber hat die Verarbeitung anonymisierter Daten „zu anderen Zwecken“ ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel für Forschungszwecke oder als Grundlage für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung.

mehr s. abda.de und Apotheker beschweren sich beim Presserat, s. auch Mit neuen Beratungsangeboten für Patienten wollen Apotheker ihre Vergütung aufbessern