Start für Programm \"Stipendien für Medizinstudierende\" / Minister Bischoff: Förderung soll ärztliche Niederlassung attraktiver machen

Gesundheitsminister Norbert Bischoff sagte: "Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter. Mit dem Alter steigt auch die Zahl der Krankheiten, Engpässe in der ärztlichen Versorgung auf dem Land entstehen. Wir wollen die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung demografiefest machen. Dazu müssen die erforderlichen Versorgungsstrukturen vorhanden sein, um Patientinnen und Patienten flächendeckend gut und angemessen zu behandeln. Rechtliche Grundlagen, junge Ärztinnen und Ärzte zu einer Niederlassung und dazu noch in einer bestimmten Region zu verpflichten, gibt es nicht. So gilt es, angehenden Fachkräften, vor allem von den Universitäten Sachsen-Anhalts, die Niederlassung hier im Land attraktiv zu machen und dafür besondere Anreize zu setzen. Die Stipendien sind ein solcher Anreiz."

Uwe Deh, Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt erklärte: "Die AOK hat den Anspruch, für ihre Versicherten auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende ambulante Versorgung anzubieten. Deshalb sind wir vom pragmatischen Ansatz dieses Projektes überzeugt und helfen mit, einen Zukunftsimpuls für Sachsen-Anhalt zu geben."

Dr. Burkhard John, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt; ergänzte: "Ich bin sehr froh, dass wir mit dieser Vereinbarung unseren bereits wirkenden Maßnahmen gegen den Ärztemangel ein entscheidendes Förderinstrument hinzufügen können. Seitdem erkennbar ist, dass der Ärztemangel zunimmt, fördern wir die Niederlassung von Ärzten auf verschiedenste Weise. Absolventen des Medizinstudiums gilt dabei unser besonderes Augenmerk, denn mit ihnen gestalten wir die zukünftige ambulante medizinische Versorgung nachhaltig. Großen Wert legen wir darauf, möglichst viele junge Ärzte direkt nach dem Studium im Land zu halten. Unsere Vereinbarung wird dazu beitragen, hierfür die richtigen Anreize zu setzen."

Das Land, die AOK und die Kassenärztliche Vereinigung stellen bis Ende 2013 insgesamt 900.000 Euro zur Finanzierung von bis zu 50 Stipendien zur Verfügung. Studierende ab dem 4. Studienjahr können 300 Euro, ab dem 5. Studienjahr 500 Euro und Studierende ab dem 6. Studienjahr 700 Euro monatlich erhalten.

Die Anträge können ab sofort bei der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der oder die Studierende sich im vierten, fünften oder sechsten Studienjahr an einer deutschen Hochschule befindet. Der oder die Studierende verpflichtet sich, nach der fachärztlichen Weiterbildung zwei Jahre im Falle einer Förderung von bis zu 24 Monaten oder drei Jahre im Falle einer Förderung über 24 Monate in einer unterversorgten Region im Land vertragsärztlich tätig zu sein.

Um dieses Interesse erkennen zu können, wird erwartet, dass Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Motivation zur Ausübung der zukünftigen vertragsärztlichen Tätigkeit schriftlich darlegen. Ein Gremium aus Vertretern der drei Vereinbarungspartner wählt die Studierenden aus, die ein Stipendium erhalten sollen.

Fragen und Antworten zum Thema Stipendien sind im Internet unter www.ms.sachsen-anhalt.de zu finden.

Hintergrund:

In den nächsten Jahren werden in Sachsen-Anhalt altersbedingt über 150 Ärztinnen und Ärzte aus der hausärztlichen Versorgung ausscheiden. Bis zum Jahr 2020 werden in Sachsen-Anhalt mehr als 43,0 Prozent der heute tätigen Ärztinnen und Ärzte 64 Jahre oder älter sein. Bei den Fachärztinnen und Fachärzten zeichnen sich insbesondere bei Augenärztinnen und Augenärzten, Neurologinnen und Neurologen sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater Versorgungslücken ab.

Im vergangenen Jahr hat das Landesverwaltungsamt 464 Approbationen erteilt. 293 Ärztinnen und Ärzte meldeten sich 2009 bei der Ärztekammer an. Inzwischen verließen davon wieder 48 Medizinerinnen und Mediziner das Land.