Arzneimittel-Wechselwirkungen im Praxisalltag fest im Blick

Magdeburg/Ärztekammer. Ein Apotheker in einer Ärztefortbildung? Warum nicht. Dr. Lars Mohrenweiser, Vizepräsident der  Apothekerkammer Sachsen-Anhalt folgte Mitte Mai 2014 bereits zum zweiten Mal einer Einladung der Koordinierungsstelle zur  Weiterbildung in der Allgemeinmedizin - kurz KOSTA genannt. Der Inhaber einer Apotheke ist selbst ausgebildeter Mediziner und  praktizierender Pharmazeut. Damit sind ihm die Probleme rund um eine patientenorientierte Arzneimittelversorgung sehr gegenwärtig. Heute führt er eine Apotheke im Norden Magdeburgs. Diese Praxiskenntnisse führten dazu, dass sein Vortrag bei 14 Weiterbildungsbefugten sowie 65 anwesenden Ärzten in Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin großen Anklang fand.  Selbst über die Veranstaltung hinaus, erhielt er zahlreiche Anfragen.

Laut Barmer GEK Arzneimittelreport 2013 nimmt ein Drittel der über 65-Jährigen mehr als fünf Arzneimittelwirkstoffe täglich ein. So kann es zum gefährlichen Zusammenspiel von Arzneimitteln kommen. Problematisch ist es auch, wenn der behandelnde Hausarzt nicht über verordnete Arzneimittel anderer Facharztrichtungen informiert ist. Zusätzlich zu den verordneten Medikamenten werden häufig frei verkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel eingenommen. „Manche schlucken dann, ohne es zu wissen, einen gefährlichen Medikamentencocktail“, informiert Dr. Lars Mohrenweiser, Vizepräsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Auf Einladung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt referierte der Vizepräsident auf einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte in
Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin zur optimalen Arzneimitteltherapie. Gegenstand seines Vortrages waren die Themen Arzneimittelwechselwirkung und Arzneimittelsicherheit mit Fokus auf die Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern. Miteinander reden statt übereinander. So könnte zusammengefasst werden, wie eine optimale Arzneimittelversorgung im Sinne der Patienten aussehen könnte. „Die Apotheken haben immer die aktuellsteInformation über Wechselwirkungen vorliegen. Und bestenfalls auch eine Kundenkarte, auf der alle verordneten Arzneimittel und die komplette Selbstmedikation des Patienten erfasst sind“, so der Praktiker.

In sechs Stufen werden mögliche Wechselwirkungen klassifiziert. Die höchste Alarmstufe betrifft etwa sechs Prozent aller Arzneimittelwechselwirkungen. Das bedeutet, schwerwiegende Folgen sind wahrscheinlich, eine Gabe wäre kontraindiziert. „Hier muss bei verordneter Medikation der Kontakt zum Arzt hergestellt und gemeinsam eine Alternative ermittelt werden. Im Fall der Selbstmedikation muss der Apotheker zum Verzicht auf das Arzneimittel raten oder eine Alternative empfehlen“, informiert der Apotheker.

Bei etwa elf Prozent der Wechselwirkungen erscheint ein „vorsichtshalber kontraindiziert“. Hier sollte der Apotheker ebenfalls mit dem Arzt Rücksprache halten, zum Verzicht raten oder eine Alternative empfehlen. Die weiteren Abstufungen fordern eine engmaschige Überwachung der Patienten, einer zeitlich getrennten Einnahme der Wirkstoffe bis hin zur Stufe sechs, wo in der Regel keine Maßnahmen mehr notwendig sind.

Eine enge Kooperation von Ärzten und Apotheken ist nicht nur in Fragen der Arzneimittel-Wechselwirkungen von Vorteil. Auch bei Fragen rund um das Rezept ist ein kurzer Draht hilfreich. Ärzte und Apotheker können sich in Fragen der Arzneimitteltherapie den Arbeitsaufwand deutlich vereinfachen, wenn sie gegenseitig von Problemen rund um die Rezepteinlösung wüssten. „Viele Ärzte wissen beispielsweise nicht, dass wir per Gesetz verpflichtet sind, die preisgünstigsten Medikamente abzugeben. Ansonsten werden wir in Regress genommen und nicht wie befürchtet, die Ärzte“, so Dr. Mohrenweiser.

Oft sei auch unbekannt, dass manche Re-Importe teurer sind als das Original. Ebenso ist eine genaue Dosierungsangabe hilfreich. Als Beispiel sei die Verordnung eines Antibiotikums ohne Angabe der Dosierung und Einnahmedauer genannt. Hier kann es passieren, dass der Apotheker durch Rabattverträge gezwungen wird, 14 verordnete Tabletten des Antibiotikums durch 12 Tabletten des entsprechenden Rabattvertrages auszutauschen.

Mit einer entsprechenden Begründung (Reichweite) darf der Apotheker von diesem Austausch absehen. Hat er aber die entsprechenden Informationen nicht, muss er den Arzt anrufen, um diese Informationen zu erhalten. Daher vereinfacht es die Arbeit beider Berufsgruppen enorm, wenn Ärzte zum verordneten Antibiotikum zusätzlich die genaue Dosierung und
Einnahmedauer auf dem Rezept vermerken. „Dann müssen wir die Ärzte nicht in ihrem Praxisbetrieb stören“,so der Vizepräsident.

Fazit: Eine enge Kooperation von Arzt und Apothekern ist für beide Seite von Vorteil. Sie ermöglicht einen schnellen Therapiestart, gibt den Patienten Sicherheit und Ärzte und Apotheker bleiben im engen Kontakt, was den Arbeitsalltag für beide Seiten erleichtert.