ASV: Erstes Behandlungskonzept zur Tuberkulose

Gemeinsamer Bundesausschuss – Die Anlage zur Richtlinie der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung tritt voraussichtlich zum 1. April in Kraft. Weitere sollen folgen.

Berlin, 19. Dezember 2013 – Tuberkulose ist die erste Erkrankung, für die es künftig ein spezialfachärztliches Behandlungsangebot gibt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mit der ersten Anlage zur Richtlinie der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlossen. Die Anlage tritt voraussichtlich zum 1. April 2014 in Kraft. An Tuberkulose erkrankte Menschen können sich nun auf gleiche Behandlungsbedingungen in den Praxen niedergelassener Fachärzte und im Krankenhaus verlassen.

„Die ASV verbessert die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen und ermöglicht den Vertragsärzten, diese Versorgung mitzugestalten. Der Beschluss zur Tuberkulose ist ein weiterer Schritt hin zu einem spezialfachärztlichen Behandlungsangebot für alle schweren oder seltenen Erkrankungen“, sagt KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. „Zudem ist eine engere Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gegeben. Davon profitieren die Patienten.“ KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft verhandeln derzeit mit den Krankenkassen die Finanzierung des ersten ASV-Angebotes. Ärzte, die in dem neuen Versorgungsbereich tätig werden, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine ASV-Berechtigung zu erhalten.

„Jetzt gilt es, für jede schwere oder seltene Erkrankung ein passgenaues Konzept zu erstellen. Welche Spezialisten werden in den Kernteams benötigt, wie wird der Behandlungsumfang definiert oder welche besondere technische oder räumliche Ausstattung ist erforderlich? Das sind nur einige der vielen Fragen, die für jede neue Anlage geklärt werden müssen“, sagt Feldmann. Aktuell arbeitet der G-BA an der ASV-Anlage zu Tumoren innerhalb der Bauchhöhle, sogenannten gastrointestinalen Tumoren.