Bessere Kooperation beim Programm zur Früherkennung von Brustkrebs
Berlin, 15. September 2010 - Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben Verbesserungen beim Mammografie-Screening, dem Programm zur Früherkennung von Brustkrebs, beschlossen. Diese sollen vor allem die Zusammenarbeit der Ärzte fördern. So soll es dem behandelnden Haus- oder Frauenarzt künftig möglich sein, auch mittels Telefonschaltung an den multidisziplinären Fallkonferenzen teilzunehmen. "Auf diese Weise wollen wir den Ärzten den Austausch mit den Kollegen erleichtern, indem wir ihnen zusätzliche Wege ersparen", erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler.
Des Weiteren übermittelt der programmverantwortliche Arzt die relevanten medizinischen Informationen einschließlich der Diagnose nach abgeschlossener Abklärungsdiagnostik künftig außer an den behandelnden Haus- auch an den Frauenarzt, sofern die Patientin entsprechende Angaben gemacht hat. KBV und GKV-Spitzenverband wollen außerdem die Dokumentation und den Datenfluss verbessern. So wird das Berichtsintervall, in dem die programmverantwortlichen Ärzte Angaben zu den Wartezeiten der Teilnehmerinnen, zu minimalinvasiven Biopsien und zur diagnostischen Bildqualität von Mammografien an die Referenzzentren schicken, von einem Jahr auf drei Monate verkürzt. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die (Re-)Zertifizierung der Dokumentationssoftware. Ziel ist, den Softwareherstellern einen angemessenen Zeitraum für die jeweils erforderlichen Anpassungen einzuräumen. Alle neuen Regelungen sind zum 1. September in Kraft getreten.
Das Mammografie-Screening ist ein flächendeckendes Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur Teilnahme. Die Untersuchung findet in sogenannten Screeningeinheiten statt, die von Referenzzentren wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Die programmverantwortlichen Ärzte müssen spezielle Qualifikationen nachweisen.
Des Weiteren übermittelt der programmverantwortliche Arzt die relevanten medizinischen Informationen einschließlich der Diagnose nach abgeschlossener Abklärungsdiagnostik künftig außer an den behandelnden Haus- auch an den Frauenarzt, sofern die Patientin entsprechende Angaben gemacht hat. KBV und GKV-Spitzenverband wollen außerdem die Dokumentation und den Datenfluss verbessern. So wird das Berichtsintervall, in dem die programmverantwortlichen Ärzte Angaben zu den Wartezeiten der Teilnehmerinnen, zu minimalinvasiven Biopsien und zur diagnostischen Bildqualität von Mammografien an die Referenzzentren schicken, von einem Jahr auf drei Monate verkürzt. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die (Re-)Zertifizierung der Dokumentationssoftware. Ziel ist, den Softwareherstellern einen angemessenen Zeitraum für die jeweils erforderlichen Anpassungen einzuräumen. Alle neuen Regelungen sind zum 1. September in Kraft getreten.
Das Mammografie-Screening ist ein flächendeckendes Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur Teilnahme. Die Untersuchung findet in sogenannten Screeningeinheiten statt, die von Referenzzentren wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Die programmverantwortlichen Ärzte müssen spezielle Qualifikationen nachweisen.