Bittere Enttäuschung bei den mitteldeutschen KVen wegen der unterbliebenen Angleichung der Vergütungen
Das Versorgungsgesetz bedeutet bei der Vergütung der Vertragsärzte eine Kehrtwende: Die Honorarkonvergenz wird aufgegeben. Die Ausgangslage in den KVen variiert stark.
11.06.2012