BSG-Urteil gefährdet chirurgische Versorgung

Hintergrund ist die Veränderung der Weiterbildungsordnung: Während früher ein Chirurg grundsätzlich die Weiterbildung Chirurgie, dann später ggf. mit Schwerpunkten wie z. B. Unfallchirurgie abgeschlossen hatte, um sich dann als Chirurg niederzulassen, gibt es den Facharzt für Chirurgie heute nicht mehr.

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