Bundessozialgericht bestätigt Mindestmenge von 50/Jahr für Knie-TEP

Statistik Die Einschätzung des G-BA sei vertretbar, dass eine Mindestmenge von 50 Knie-TEP im Kalenderjahr pro Betriebsstätte die Güte der Versorgung fördert.

mehr s. g-ba.de und Dr. Klakow-Franck ea (2006) zur Qualitätssicherung: Übers Knie gebrochen

Kommentar Deutschland hat mittlerweile so viel Erfahrung mit der Qualitätssicherung gesammelt, dass man nicht mehr zum groben Keil "Mindestmenge" greifen sollte.