Bundessozialgericht bestätigt Mindestmenge von 50/Jahr für Knie-TEP

mehr s. g-ba.de und Dr. Klakow-Franck ea (2006) zur Qualitätssicherung: Übers Knie gebrochen
Kommentar Deutschland hat mittlerweile so viel Erfahrung mit der Qualitätssicherung gesammelt, dass man nicht mehr zum groben Keil "Mindestmenge" greifen sollte.
15.10.2014