Bundessozialgericht entschied zugunsten der AOK Sachsen-Anhalt

KASSEL. Für die Behandlung der induratio penis plastica (IPP) bleibt die Op der Standard.
Jedenfalls auf Kassenkosten können niedergelassene Ärzte ebenso wie auch Kliniken die schmerzhafte Peniskrümmung nicht mit Stoßwellentherapie behandeln, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) entschied.

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